BEISPIEL-REPORT  ·  Die Musterwerk Industrie AG ist ein fiktives Unternehmen — alle Bewertungen, Fakten und Quellen sind illustrativ und ohne realen Bezug.
FS-NHG-01 · v0.1.2
GOVERNANCE-DISTRESS-ASSESSMENT

Musterwerk Industrie AG

M10 · Nachhaltigkeits-Governance · Modul-Report v0.1.2
Normanker
DIN SPEC 33456
Stichtag
2026-07-01
Lauf
BEISPIEL-M10
Klassifizierung
Beispiel · fiktive Daten
01

Abstract

UnternehmenMusterwerk Industrie AG — Aktiengesellschaft · Maschinen- und Anlagenbau · Bielefeld, DE. Register Amtsgericht Musterstadt HRB 12345. Fiktives Beispielunternehmen — alle Angaben dienen ausschließlich der Illustration des Report-Formats.

Analyse-RadiusModul M10 · Nachhaltigkeits-Governance (v0.1.2) nach DIN SPEC 33456: 7 Kernindikatoren, erhoben ausschließlich aus öffentlich verfügbaren Quellen (Stufe 1 — External Assessment). Stichtag 2026-07-01; 0 Quellen-Snapshots im WORM-Archiv (SHA-256). Agentische Recherche am Rand, deterministisches Scoring im Kern — versionierte Anker und Regeln, Modell-Pin Beispiel (fiktive Daten).

AbgrenzungKein Rating im Sinne der EU-Ratingverordnung; keine Rechts- oder Anlageberatung. Bewertet wird ausschließlich öffentlich verfügbare Evidenz zum Stichtag — interne Unterlagen und nicht-öffentliche Informationen fließen nicht ein. Nicht belegbare Sachverhalte werden als Informationslücken ausgewiesen, nicht geschätzt.

02

Management Summary

03

Gesamtbild

46.5GDS · niedriger = besser
C – erhöht
Modul-Score
2.14
Coverage
100%
Evidence Confidence
79% · B+
Red Flags
0
0254565100A · robustB · solideC · erhöhtD · akut
IndikatorTitelReifegradEvidenz
NHG-S-01Organverantwortung für Nachhaltigkeit2/4B
NHG-P-02Doppelte Wesentlichkeitsanalyse2/4B
NHG-S-03Berichterstattung & externe Prüfung2/4A
NHG-P-04Lieferketten-Sorgfalt (LkSG)2/4B
NHG-E-05Klimaziele & Transitionspfad2/4B
NHG-V-06Greenwashing- & Litigationsrisiko3/4B
NHG-E-07ESG in Vergütung & Steuerung2/4B
04

Indikatoren

Lesehinweis: Der Reifegrad (0–4) bewertet den Prozess des Unternehmens. Der Evidenzgrad (A–D) bewertet die Belegqualität der Feststellung — auch einer negativen: ein niedriger Reifegrad mit Evidenzgrad A bedeutet „aus Primärquellen gut belegt, dass wenig vorliegt", nicht Widerspruch.
NHG-S-01
Organverantwortung für Nachhaltigkeit
2/4
Gewicht 0.18Evidenz B
Die Zuständigkeit für Nachhaltigkeit ist im Vorstand benannt (Finanzressort), ein Steuerungsgremium mit Vorstandsbeteiligung und eine Befassung des Aufsichtsrats sind jedoch nicht belegt.
Der Geschäftsbericht 2025 weist Nachhaltigkeit dem Finanzvorstand zu.
Eine Nachhaltigkeitsabteilung berichtet an den Finanzvorstand.
Informationslücken
  • Kein belegtes Steuerungsgremium mit Vorstandsbeteiligung.
  • Keine dokumentierte Befassung des Aufsichtsrats mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
NHG-P-02
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
2/4
Gewicht 0.16Evidenz B
Eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse wird behauptet, Methodik und Ergebnisse sind aber nicht veröffentlicht — die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen bleiben unbenannt.
Der Nachhaltigkeitsbericht 2025 erwähnt eine 2024 durchgeführte doppelte Wesentlichkeitsanalyse.
„unter Berücksichtigung der Auswirkungs- und der finanziellen Wesentlichkeit"
Informationslücken
  • Keine veröffentlichte Methodik der Wesentlichkeitsanalyse.
  • Keine veröffentlichte Liste der wesentlichen IROs.
  • Keine dokumentierte Stakeholder-Einbindung.
NHG-S-03
Berichterstattung & externe Prüfung
2/4
Gewicht 0.15Evidenz A
Regelmäßige Berichterstattung nach einem anerkannten Rahmenwerk (GRI, ESRS-Vorbereitung), aber ohne belegte externe Prüfung — auch keine limited assurance für die aktuelle Periode.
Der Nachhaltigkeitsbericht 2025 erscheint jährlich in Anlehnung an die GRI-Standards mit ESRS-Überleitungstabelle.
Informationslücken
  • Kein Prüfungsvermerk und keine Assurance-Erklärung zum Nachhaltigkeitsbericht.
NHG-P-04
Lieferketten-Sorgfalt (LkSG)
2/4
Gewicht 0.15Evidenz B
Die LkSG-Kernelemente sind vorhanden — Grundsatzerklärung, Menschenrechtsbeauftragter, anonymes Beschwerdeverfahren —, der Risikoanalyse-Prozess und die Rückmeldefristen des Beschwerdeverfahrens sind aber nicht dokumentiert. Keine behördlichen Maßnahmen ersichtlich.
Die Grundsatzerklärung Menschenrechte datiert von 2023; ein Menschenrechtsbeauftragter ist benannt.
Ein anonymes Hinweisgebersystem steht Lieferanten und Beschäftigten offen.
Die BAFA-Veröffentlichungen weisen für die Gesellschaft keine Maßnahme aus (Stichtagsabfrage).
Informationslücken
  • Kein dokumentierter Risikoanalyse-Prozess nach § 5 LkSG.
  • Keine Rückmeldefristen im Beschwerdeverfahren angegeben.
NHG-E-05
Klimaziele & Transitionspfad
2/4
Gewicht 0.12Evidenz B
Konkrete Klimaziele sind kommuniziert und im Bonus verankert, es fehlen jedoch eine externe Validierung (SBTi o. ä.) und ein veröffentlichter Transitionsplan mit Zwischenzielen je Scope.
Das Unternehmen strebt Klimaneutralität im eigenen Betrieb (Scope 1 und 2) bis 2035 an.
Scope-3-Emissionen werden erhoben, ein Reduktionsziel dafür ist nicht veröffentlicht.
Informationslücken
  • Keine externe Validierung der Klimaziele.
  • Kein Transitionsplan mit Zwischenzielen je Scope.
NHG-V-06
Greenwashing- & Litigationsrisiko
3/4
Gewicht 0.14Evidenz B
Ein substantiierter Vorwurf im Fenster — eine Umweltorganisation beanstandete eine Klimaneutralitäts-Aussage in der Produktkommunikation —, den das Unternehmen belegbar transparent adressiert hat. Kein Verfahren, kein Urteil, keine Behördenmaßnahme.
Eine Umweltorganisation kritisierte 09/2025 die Bewerbung einer Maschinenbaureihe als „klimaneutral“.
Das Unternehmen nahm öffentlich Stellung, stellte die Kompensationslogik offen und passte die Produktkommunikation an.
NHG-E-07
ESG in Vergütung & Steuerung
2/4
Gewicht 0.1Evidenz B
ESG ist nur in einer Vergütungskomponente verankert: ein Nachhaltigkeitsziel im kurzfristigen Bonus mit 10 % Gewicht (Kreuzbezug M07 VRG-S-06). Der LTI enthält keine ESG-Komponente, Zielwerte und Zielerreichung werden nicht veröffentlicht.
Im STI ist ein Nachhaltigkeitsziel mit 10 % Gewicht verankert; der LTI enthält keine ESG-Kriterien.
Informationslücken
  • Keine veröffentlichten ESG-Zielwerte und keine Zielerreichung im Vergütungsbericht.
05

Evidenz-Register

Quelle (Snapshot)SHA-256
https://www.musterwerk-industrie.example/beispiel/quellenfiktive Beispielquelle
Release M10@0.1.2 · Modell-Pin Beispiel (fiktive Daten) · agentische Recherche, deterministisches Scoring, versionierte Anker.
Kein Rating im Sinne der EU-Ratingverordnung. Keine Rechts- oder Anlageberatung. Bewertung ausschließlich auf Basis öffentlicher Quellen zum Stichtag; jede Quelle als WORM-Snapshot mit SHA-256 belegt.
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