BEISPIEL-REPORT · Die Musterwerk Industrie AG ist ein fiktives Unternehmen — alle Bewertungen, Fakten und Quellen sind illustrativ und ohne realen Bezug.
GOVERNANCE-DISTRESS-ASSESSMENT
Musterwerk Industrie AG
M03 · Interne Kontrolle & Risikomanagement · Modul-Report v0.1.1
01
Abstract
UnternehmenMusterwerk Industrie AG — Aktiengesellschaft · Maschinen- und Anlagenbau · Bielefeld, DE. Register Amtsgericht Musterstadt HRB 12345. Fiktives Beispielunternehmen — alle Angaben dienen ausschließlich der Illustration des Report-Formats.
Analyse-RadiusModul M03 · Interne Kontrolle & Risikomanagement (v0.1.1) nach DIN SPEC 33456: 8 Kernindikatoren, erhoben ausschließlich aus öffentlich verfügbaren Quellen (Stufe 1 — External Assessment). Stichtag 2026-07-01; 0 Quellen-Snapshots im WORM-Archiv (SHA-256). Agentische Recherche am Rand, deterministisches Scoring im Kern — versionierte Anker und Regeln, Modell-Pin Beispiel (fiktive Daten).
AbgrenzungKein Rating im Sinne der EU-Ratingverordnung; keine Rechts- oder Anlageberatung. Bewertet wird ausschließlich öffentlich verfügbare Evidenz zum Stichtag — interne Unterlagen und nicht-öffentliche Informationen fließen nicht ein. Nicht belegbare Sachverhalte werden als Informationslücken ausgewiesen, nicht geschätzt.
02
Management Summary
- Musterwerk Industrie AG erreicht im Modul M03 (Interne Kontrolle & Risikomanagement) einen GDS von 42.0 — Band B („solide“; niedriger = besser).
- 1 Red Flag ausgelöst (IKR-E-06 — Kontrollversagens-Ereignisse). Jeder Red Flag erhöht den GDS um +5 Punkte.
- Wesentliche Belastungsfaktoren: IKR-E-06 „Kontrollversagens-Ereignisse“ (Reifegrad 1).
- Am stärksten ausgeprägt: IKR-S-01 „Drei-Linien-Architektur“ (Reifegrad 3); IKR-S-02 „Wirksamkeitsaussage des Vorstands“ (Reifegrad 3).
- Evidenzlage: 8/8 Indikatoren bewertet (Coverage 100 %), Evidence Confidence 92 % (Grad A); 2 dokumentierte Informationslücken.
03
Gesamtbild
42.0GDS · niedriger = besser |
B – beobachten
Modul-Score 2.52 |
Coverage 100% |
Evidence Confidence 92% · A |
Red Flags 1 |
|
0254565100A · robustB · solideC · erhöhtD · akut
Red Flags ausgelöst: IKR-E-06 — erfüllen das indikatorspezifische Red-Flag-Kriterium und erhöhen den GDS.
04
Indikatoren
Lesehinweis:
Der Reifegrad (0–4) bewertet den Prozess des Unternehmens. Der Evidenzgrad (A–D) bewertet die
Belegqualität der Feststellung — auch einer negativen: ein niedriger Reifegrad mit Evidenzgrad A
bedeutet „aus Primärquellen gut belegt, dass wenig vorliegt", nicht Widerspruch.
IKR-S-01 Drei-Linien-Architektur |
3/4 |
Gewicht 0.14Evidenz A
Drei-Linien-Modell mit Verantwortlichkeiten und GRC-Komitee explizit offengelegt.
Der GB 2025 beschreibt die drei Linien inkl. Berichtswegen an den Prüfungsausschuss.
IKR-S-02 Wirksamkeitsaussage des Vorstands |
3/4 |
Gewicht 0.14Evidenz A
Explizite Wirksamkeitsaussage des Vorstands in marktüblicher Negativformulierung.
Erklärung nach § 91 Abs. 3 AktG im Lagebericht 2025.
„keine Sachverhalte bekannt, die … nicht angemessen und wirksam"
IKR-P-03 Prüfungsausschuss-Überwachung |
3/4 |
Gewicht 0.12Evidenz A
Der Prüfungsausschuss dokumentiert die Wirksamkeitsüberwachung mit vier Sitzungen und Berichtslinien der zweiten Linie.
AR-Bericht 2025: Prüfungsausschuss befasste sich in jeder Sitzung mit IKS/RMS.
IKR-S-04 Interne Revision: Substanz |
2/4 |
Gewicht 0.11Evidenz B
Interne Revision vorhanden, Prüfungsuniversum und Follow-up-Prozess werden aber nicht beschrieben.
Group Audit wird als dritte Linie benannt; Angaben zu Prüfplan und Follow-up fehlen.
Informationslücken
- Kein offengelegter Revisions-Prüfplan.
IKR-E-05 Prüferfeststellungen zum IKS |
3/4 |
Gewicht 0.14Evidenz A
Bestätigungsvermerk ohne IKS-bezogene Key Audit Matters oder Schwächenfeststellungen.
Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk 2025; KAMs betreffen Bewertungsthemen, keine Kontrollschwächen.
IKR-E-06 Kontrollversagens-Ereignisse |
1/4 |
Gewicht 0.13Evidenz ARED FLAG
Behördlich festgestelltes Kontrollversagen im Fenster: Bußgeld nach § 130 OWiG wegen Aufsichtspflichtverletzung im Vertrieb.
Bußgeldbescheid über 2,4 Mio. Euro wegen unzureichender Aufsicht im Exportvertrieb (bestandskräftig 03/2025).
„Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG"
IKR-P-07 Remediation-Track-Record |
2/4 |
Gewicht 0.11Evidenz B
Remediation zum Bußgeldfall angekündigt (CMS-Ausbau), aber ohne Meilensteine oder Wirksamkeitsnachweis.
Der GB kündigt ein erweitertes Kontrollprogramm im Vertrieb an.
Informationslücken
- Keine überprüfbaren Remediation-Meilensteine.
IKR-S-08 Systemintegration & externe Validierung |
3/4 |
Gewicht 0.11Evidenz B
IKS/RMS/Compliance arbeiten integriert auf gemeinsamer Risikotaxonomie; Systemintegration nachvollziehbar beschrieben.
Der Risikobericht beschreibt eine konzernweite Risikotaxonomie über alle Kontrollfunktionen.
05
Evidenz-Register
| Quelle (Snapshot) | SHA-256 |
|---|
| https://www.musterwerk-industrie.example/beispiel/quellen | fiktive Beispielquelle |