BEISPIEL-REPORT  ·  Die Musterwerk Industrie AG ist ein fiktives Unternehmen — alle Bewertungen, Fakten und Quellen sind illustrativ und ohne realen Bezug.
FS-IKR-01 · v0.1.1
GOVERNANCE-DISTRESS-ASSESSMENT

Musterwerk Industrie AG

M03 · Interne Kontrolle & Risikomanagement · Modul-Report v0.1.1
Normanker
DIN SPEC 33456
Stichtag
2026-07-01
Lauf
BEISPIEL-M03
Klassifizierung
Beispiel · fiktive Daten
01

Abstract

UnternehmenMusterwerk Industrie AG — Aktiengesellschaft · Maschinen- und Anlagenbau · Bielefeld, DE. Register Amtsgericht Musterstadt HRB 12345. Fiktives Beispielunternehmen — alle Angaben dienen ausschließlich der Illustration des Report-Formats.

Analyse-RadiusModul M03 · Interne Kontrolle & Risikomanagement (v0.1.1) nach DIN SPEC 33456: 8 Kernindikatoren, erhoben ausschließlich aus öffentlich verfügbaren Quellen (Stufe 1 — External Assessment). Stichtag 2026-07-01; 0 Quellen-Snapshots im WORM-Archiv (SHA-256). Agentische Recherche am Rand, deterministisches Scoring im Kern — versionierte Anker und Regeln, Modell-Pin Beispiel (fiktive Daten).

AbgrenzungKein Rating im Sinne der EU-Ratingverordnung; keine Rechts- oder Anlageberatung. Bewertet wird ausschließlich öffentlich verfügbare Evidenz zum Stichtag — interne Unterlagen und nicht-öffentliche Informationen fließen nicht ein. Nicht belegbare Sachverhalte werden als Informationslücken ausgewiesen, nicht geschätzt.

02

Management Summary

03

Gesamtbild

42.0GDS · niedriger = besser
B – beobachten
Modul-Score
2.52
Coverage
100%
Evidence Confidence
92% · A
Red Flags
1
0254565100A · robustB · solideC · erhöhtD · akut
Red Flags ausgelöst: IKR-E-06 — erfüllen das indikatorspezifische Red-Flag-Kriterium und erhöhen den GDS.
IndikatorTitelReifegradEvidenz
IKR-S-01Drei-Linien-Architektur3/4A
IKR-S-02Wirksamkeitsaussage des Vorstands3/4A
IKR-P-03Prüfungsausschuss-Überwachung3/4A
IKR-S-04Interne Revision: Substanz2/4B
IKR-E-05Prüferfeststellungen zum IKS3/4A
IKR-E-06Kontrollversagens-Ereignisse1/4ARED FLAG
IKR-P-07Remediation-Track-Record2/4B
IKR-S-08Systemintegration & externe Validierung3/4B
04

Indikatoren

Lesehinweis: Der Reifegrad (0–4) bewertet den Prozess des Unternehmens. Der Evidenzgrad (A–D) bewertet die Belegqualität der Feststellung — auch einer negativen: ein niedriger Reifegrad mit Evidenzgrad A bedeutet „aus Primärquellen gut belegt, dass wenig vorliegt", nicht Widerspruch.
IKR-S-01
Drei-Linien-Architektur
3/4
Gewicht 0.14Evidenz A
Drei-Linien-Modell mit Verantwortlichkeiten und GRC-Komitee explizit offengelegt.
Der GB 2025 beschreibt die drei Linien inkl. Berichtswegen an den Prüfungsausschuss.
IKR-S-02
Wirksamkeitsaussage des Vorstands
3/4
Gewicht 0.14Evidenz A
Explizite Wirksamkeitsaussage des Vorstands in marktüblicher Negativformulierung.
Erklärung nach § 91 Abs. 3 AktG im Lagebericht 2025.
„keine Sachverhalte bekannt, die … nicht angemessen und wirksam"
IKR-P-03
Prüfungsausschuss-Überwachung
3/4
Gewicht 0.12Evidenz A
Der Prüfungsausschuss dokumentiert die Wirksamkeitsüberwachung mit vier Sitzungen und Berichtslinien der zweiten Linie.
AR-Bericht 2025: Prüfungsausschuss befasste sich in jeder Sitzung mit IKS/RMS.
IKR-S-04
Interne Revision: Substanz
2/4
Gewicht 0.11Evidenz B
Interne Revision vorhanden, Prüfungsuniversum und Follow-up-Prozess werden aber nicht beschrieben.
Group Audit wird als dritte Linie benannt; Angaben zu Prüfplan und Follow-up fehlen.
Informationslücken
  • Kein offengelegter Revisions-Prüfplan.
IKR-E-05
Prüferfeststellungen zum IKS
3/4
Gewicht 0.14Evidenz A
Bestätigungsvermerk ohne IKS-bezogene Key Audit Matters oder Schwächenfeststellungen.
Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk 2025; KAMs betreffen Bewertungsthemen, keine Kontrollschwächen.
IKR-E-06
Kontrollversagens-Ereignisse
1/4
Gewicht 0.13Evidenz ARED FLAG
Behördlich festgestelltes Kontrollversagen im Fenster: Bußgeld nach § 130 OWiG wegen Aufsichtspflichtverletzung im Vertrieb.
Bußgeldbescheid über 2,4 Mio. Euro wegen unzureichender Aufsicht im Exportvertrieb (bestandskräftig 03/2025).
„Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG"
IKR-P-07
Remediation-Track-Record
2/4
Gewicht 0.11Evidenz B
Remediation zum Bußgeldfall angekündigt (CMS-Ausbau), aber ohne Meilensteine oder Wirksamkeitsnachweis.
Der GB kündigt ein erweitertes Kontrollprogramm im Vertrieb an.
Informationslücken
  • Keine überprüfbaren Remediation-Meilensteine.
IKR-S-08
Systemintegration & externe Validierung
3/4
Gewicht 0.11Evidenz B
IKS/RMS/Compliance arbeiten integriert auf gemeinsamer Risikotaxonomie; Systemintegration nachvollziehbar beschrieben.
Der Risikobericht beschreibt eine konzernweite Risikotaxonomie über alle Kontrollfunktionen.
05

Evidenz-Register

Quelle (Snapshot)SHA-256
https://www.musterwerk-industrie.example/beispiel/quellenfiktive Beispielquelle
Release M03@0.1.1 · Modell-Pin Beispiel (fiktive Daten) · agentische Recherche, deterministisches Scoring, versionierte Anker.
Kein Rating im Sinne der EU-Ratingverordnung. Keine Rechts- oder Anlageberatung. Bewertung ausschließlich auf Basis öffentlicher Quellen zum Stichtag; jede Quelle als WORM-Snapshot mit SHA-256 belegt.
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