BEISPIEL-REPORT · Die Musterwerk Industrie AG ist ein fiktives Unternehmen — alle Bewertungen, Fakten und Quellen sind illustrativ und ohne realen Bezug.
GOVERNANCE-DISTRESS-ASSESSMENT
Musterwerk Industrie AG
M01 · Gremienprozesse (DIN SPEC 33456) · Modul-Report v0.2.21
01
Abstract
UnternehmenMusterwerk Industrie AG — Aktiengesellschaft · Maschinen- und Anlagenbau · Bielefeld, DE. Register Amtsgericht Musterstadt HRB 12345. Fiktives Beispielunternehmen — alle Angaben dienen ausschließlich der Illustration des Report-Formats.
Analyse-RadiusModul M01 · Gremienprozesse (DIN SPEC 33456) (v0.2.21) nach DIN SPEC 33456: 10 Kernindikatoren, erhoben ausschließlich aus öffentlich verfügbaren Quellen (Stufe 1 — External Assessment). Stichtag 2026-07-01; 0 Quellen-Snapshots im WORM-Archiv (SHA-256). Agentische Recherche am Rand, deterministisches Scoring im Kern — versionierte Anker und Regeln, Modell-Pin Beispiel (fiktive Daten).
AbgrenzungKein Rating im Sinne der EU-Ratingverordnung; keine Rechts- oder Anlageberatung. Bewertet wird ausschließlich öffentlich verfügbare Evidenz zum Stichtag — interne Unterlagen und nicht-öffentliche Informationen fließen nicht ein. Nicht belegbare Sachverhalte werden als Informationslücken ausgewiesen, nicht geschätzt.
02
Management Summary
- Musterwerk Industrie AG erreicht im Modul M01 (Gremienprozesse (DIN SPEC 33456)) einen GDS von 44.0 — Band B („solide“; niedriger = besser).
- 1 Red Flag ausgelöst (HVB-E-05 — Entlastungsquoten). Jeder Red Flag erhöht den GDS um +5 Punkte.
- Wesentliche Belastungsfaktoren: HVB-E-05 „Entlastungsquoten“ (Reifegrad 1).
- Am stärksten ausgeprägt: REL-E-06 „Restatements & Enforcement“ (Reifegrad 3); VOR-E-02 „Ungeplante Vorstandsabgänge“ (Reifegrad 3).
- Evidenzlage: 10/10 Indikatoren bewertet (Coverage 100 %), Evidence Confidence 91 % (Grad A); 2 dokumentierte Informationslücken.
03
Gesamtbild
44.0GDS · niedriger = besser |
B – beobachten
Modul-Score 2.44 |
Coverage 100% |
Evidence Confidence 91% · A |
Red Flags 1 |
|
0254565100A · robustB · solideC · erhöhtD · akut
Red Flags ausgelöst: HVB-E-05 — erfüllen das indikatorspezifische Red-Flag-Kriterium und erhöhen den GDS.
04
Indikatoren
Lesehinweis:
Der Reifegrad (0–4) bewertet den Prozess des Unternehmens. Der Evidenzgrad (A–D) bewertet die
Belegqualität der Feststellung — auch einer negativen: ein niedriger Reifegrad mit Evidenzgrad A
bedeutet „aus Primärquellen gut belegt, dass wenig vorliegt", nicht Widerspruch.
NOM-S-04 Overboarding-Check |
3/4 |
Gewicht 0.09Evidenz A
Alle Aufsichtsratsmitglieder liegen innerhalb der DCGK-Mandatsobergrenzen; die Mandate sind im Corporate-Governance-Bericht vollständig offengelegt.
Der Governance-Bericht 2025 listet je Mitglied sämtliche Mandate; kein Overboarding-Fall.
„Sämtliche Mitglieder erfüllen die Empfehlung C.4 DCGK"
NOM-S-05 Unabhängigkeit & Cooling-off |
2/4 |
Gewicht 0.1Evidenz B
Unabhängigkeitseinschätzung vorhanden, aber pauschal für das Gesamtgremium erklärt — keine Einzelfallbegründung je Mitglied.
Die Erklärung zur Unternehmensführung bezeichnet den Aufsichtsrat pauschal als 'in seiner Gesamtheit unabhängig'.
EFF-S-07 Transparenz der Effizienzprüfung |
2/4 |
Gewicht 0.07Evidenz B
Effizienzprüfung 2024 als Selbstbeurteilung durchgeführt; Methodik und Konsequenzen werden nicht offengelegt.
Der AR-Bericht erwähnt eine Selbstbeurteilung 2024 ohne Angaben zu Methodik oder Maßnahmen.
Informationslücken
- Keine Angaben zur Umsetzung der Ergebnisse der Effizienzprüfung.
VOR-E-02 Ungeplante Vorstandsabgänge |
3/4 |
Gewicht 0.12Evidenz A
Ein planmäßiger Vorstandswechsel zum regulären Vertragsende mit zwölf Monaten Vorlauf; kein ungeplanter Abgang im Fenster.
Der Technikvorstand (CTO) schied zum regulären Bestellungsende 30.06.2025 aus; die Nachfolge war neun Monate zuvor kommuniziert.
VOR-S-06 Malus & Clawback |
2/4 |
Gewicht 0.1Evidenz B
Malus-/Clawback-Klauseln existieren im Vergütungssystem; der Vergütungsbericht trifft keine Anwendungsaussage.
Das Vergütungssystem 2023 enthält Malus- und Rückforderungsregelungen.
Informationslücken
- Keine Anwendungs- oder Nichtanwendungsaussage im Vergütungsbericht 2025.
VOR-E-07 Say-on-Pay-Ergebnis |
3/4 |
Gewicht 0.09Evidenz A
Say-on-Pay-Votum mit 88,7 % Billigung — solide, ohne dokumentierten Investorendialog.
Die HV 2025 billigte den Vergütungsbericht mit 88,7 % (TOP 6).
„Billigung des Vergütungsberichts: 88,7 %"
IKS-S-10 Kontrollaussage des Leitungsorgans |
3/4 |
Gewicht 0.1Evidenz A
Marktübliche Negativerklärung des Vorstands zur Angemessenheit und Wirksamkeit von IKS/RMS im Lagebericht.
Der Lagebericht 2025 enthält die Erklärung nach § 91 Abs. 3 AktG in Negativformulierung.
„keine Sachverhalte bekannt, die gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit sprechen"
REL-E-06 Restatements & Enforcement |
3/4 |
Gewicht 0.13Evidenz A
Keine Fehlerbekanntmachungen oder Enforcement-Verfahren in den Registern; Negativbefund dokumentiert.
BaFin-Maßnahmenliste und Bundesanzeiger ohne Eintrag zur Gesellschaft (Stichtagsabfrage).
APR-E-07 Prüferwechsel-Signale |
2/4 |
Gewicht 0.11Evidenz B
Prüferwechsel nach zwölf Jahren regulär; das neue Mandat läuft im zweiten Jahr, Übergangsbericht knapp.
Wechsel des Abschlussprüfers zum GJ 2024 nach externer Rotation.
HVB-E-05 Entlastungsquoten |
1/4 |
Gewicht 0.09Evidenz ARED FLAG
[NUMERISCHE REGEL: 74,2 % unter 80 % -> Stufe gedeckelt] Die Entlastung des Aufsichtsratsvorsitzenden erreichte nur 74,2 % — ein deutliches Misstrauenssignal der Hauptversammlung.
Die HV 2025 entlastete den AR-Vorsitzenden mit nur 74,2 % (TOP 4); alle übrigen Organmitglieder über 95 %.
„Entlastung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats: 74,2 %"
05
Evidenz-Register
| Quelle (Snapshot) | SHA-256 |
|---|
| https://www.musterwerk-industrie.example/beispiel/quellen | fiktive Beispielquelle |